Zeiterfassung-Pflicht

Arbeitszeiterfassung wird zur Pflicht 🔒⏰

Da ist es nun...das Urteil zur Arbeitszeiterfassung durch das Bundesarbeitsgericht. 🧑‍⚖️

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Das kann weitreichende Auswirkungen haben. Betriebsräte in Unternehmen können auf eine elektronische Arbeitszeiterfassung pochen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Grundsatzurteil entschieden.

„Zeiterfassung ist auch immer ein Schutz vor Fremdausbeutung und Selbstausbeutung.“

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  • Zeiterfassung via Festnetz, Terminal, Tablet oder Smartphone
  • stationär im Unternehmen mit Tags/Schlüsselanhängern
  • Geeignet für Homeoffice, Dienstreisen oder Außendienst
  • Kontaktloses Erfassen von verschiedenen Einsatzorten
  • optionale Übermittlung von Standortdaten
  • Vorher- / Nachherbilder als Leistungsnachweis 
  • Echtzeitstempel dient als Buchungszeit
  • NFC, GPS, Barcode, Bluetooth und QR Code
  • Auswertungen und Reportings erstellen
  • Verschiedene Arbeitszeitmodelle verwalten
  • Soll-/Ist-Stunden, Fehlzeiten und Überstunden
  • Individuelle Zuschläge definieren
  • Export via Excel-, PDF- oder csv-Datei 
  • Optional: Schnittstellen zu Fremdsystemen