Arbeitszeiterfassung Pflicht: Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

Seit dem 14. Mai 2019 ist die EU-weite Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung in Kraft getreten. Die neue Regelung verlangt von Arbeitgebern, dass sie die täglichen Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch erfassen und aufzeichnen. Doch was bedeutet das genau und was müssen Arbeitgeber nun beachten?

Hintergrund und Ziel der neuen Regelung

Die neue Regelung zur Arbeitszeiterfassung wurde aufgrund von zahlreichen Arbeitsrechtsstreitigkeiten und Missbrauchsfällen im Arbeitsumfeld eingeführt. Ziel ist es, eine bessere Überwachung und Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften zu gewährleisten und somit den Schutz von Arbeitnehmern zu verbessern. Darüber hinaus soll die Regelung auch zur Verbesserung des Arbeitsschutzes beitragen, indem Überstunden, Pausen und Ruhezeiten besser kontrolliert und geplant werden können.

Arbeitszeiterfassung Pflicht: Wer ist betroffen?

Grundsätzlich betrifft die neue Regelung alle Arbeitgeber in der Europäischen Union, die Mitarbeiter beschäftigen. Die genauen Regelungen können jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein. In Deutschland ist die Arbeitszeiterfassung Pflicht für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Unternehmensgröße oder der Branche. Ausgenommen sind lediglich einige wenige Berufsgruppen, wie beispielsweise leitende Angestellte, Ärzte oder Notare.

Welche Daten müssen erfasst werden?

Arbeitgeber müssen nun systematisch die täglichen Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen und aufzeichnen. Dazu gehören insbesondere der Arbeitsbeginn, das Ende der Arbeitszeit sowie die Dauer von Pausen und Ruhezeiten. Die Aufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden und auf Verlangen der Arbeitnehmer oder der zuständigen Behörden vorgelegt werden können.

Mögliche Methoden der Arbeitszeiterfassung

Die Arbeitszeiterfassung kann auf verschiedene Weise erfolgen. Einerseits können Arbeitgeber beispielsweise auf Stempelkarten, Papierlisten oder Excel-Tabellen zurückgreifen. Hierbei besteht jedoch die Gefahr von Manipulationen und Fehlern. Eine andere Möglichkeit ist die Verwendung von elektronischen Systemen, wie beispielsweise speziellen Apps oder Software. Diese bieten zahlreiche Vorteile, wie beispielsweise eine höhere Datensicherheit und eine einfachere Auswertung der erfassten Daten.

Fazit: Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

Die Arbeitszeiterfassung ist ab sofort Pflicht und betrifft alle Arbeitgeber in der EU. Arbeitgeber sollten sich daher über die genauen Regelungen in ihrem Land informieren und geeignete Methoden zur Arbeitszeiterfassung wählen. Elektronische Systeme bieten zahlreiche Vorteile und sollten daher in Erwägung gezogen werden. Auch sollten Arbeitgeber darauf achten, dass die erfassten Daten korrekt und vollständig sind und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Wer gegen die neuen Regelungen verstößt, riskiert empfindliche Strafen und Schadensersatzforderungen von Arbeitnehmern.

Hier das ganze nochmal in Stichpunkten zusammengefasst:

  • Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2019 wurde die Arbeitszeiterfassung zur Pflicht für alle Unternehmen in der EU.
  • Zuvor waren in Deutschland lediglich die Arbeitszeiten von Minijobbern, Teilzeitkräften und Arbeitnehmern in bestimmten Branchen (z.B. Bau) gesetzlich vorgeschrieben.
  • Ziel der Arbeitszeiterfassung ist es, eine gerechte Bezahlung und eine bessere Work-Life-Balance zu ermöglichen.
  • Unternehmen müssen laut dem EuGH-Urteil alle Arbeitsstunden aller Mitarbeiter erfassen, unabhängig von ihrem Beschäftigungsverhältnis oder ihrer Position im Unternehmen.
  • Die Umsetzung der Arbeitszeiterfassung kann je nach Unternehmen und Branche unterschiedlich erfolgen und erfordert möglicherweise Anpassungen in der Arbeitsorganisation und -kultur.
  • Die Einhaltung der Arbeitszeiterfassungspflicht wird von den Aufsichtsbehörden überwacht und Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
  • Die Arbeitszeiterfassung ist Teil eines modernen Arbeitszeitmanagements, das Unternehmen und Mitarbeitern dabei hilft, die Arbeitszeit effizienter zu gestalten und Überstunden sowie Burnout zu vermeiden.

 

Gerne beraten wir Sie zum Thema und helfen Ihnen bei der Auswahl Ihrer Arbeitszeiterfassung!