Arbeitszeiterfassung.

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Zeiterfassung Stationär

Stationär & Mobil

Ob Home-Office, auf der Arbeit oder Hybrid, ein flexibles System sollte Grundlage zur Arbeitszeiterfassung jedes Mitarbeiters sein. 

Mehr Informationen zur Arbeitszeiterfassung

Zeiterfassung nach §3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz

LogPro – ein System, mit dem Unternehmen nicht nur die versprochene Dynamik erzielen, sondern auch noch deutlich Zeit und somit Kosten einsparen können. Alltägliche Kommunikationswege bezüglich der Arbeitszeit von Mitarbeitern fallen komplett weg, da jeder diese eigenständig und fehlerfrei erfassen kann, woraufhin automatisch eine Auswertung ermittelt wird. Mit einem Knopfdruck sind die Daten auch mittels Schnittstelle in Ihrer Lohnsoftware abrufbar, wodurch Doppelarbeit vermieden wird.

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Mobile Erfassung? Kein Problem!

Eine mobile Zeiterfassung bietet sich besonders an, da sie für alle Arbeitsmodelle geeignet ist. Die Mitarbeiter melden sich per App zum Arbeiten an bzw. ab – egal ob auf der Arbeit, im Home-Office, im Außendienst, auf der Baustelle usw. Für mehr Transparenz können optional bei der An-/ Abmeldung noch die GPS-Daten des Smartphones abgefragt oder ein Foto der Person oder des Arbeitsplatzes gemacht werden.

Zahlen, Daten, Fakten.

Erstellen Sie Auswertungen über die Arbeitszeiten, Fehl- und Überstunden, sowie Krankheit- und Urlaubstage Ihrer Mitarbeiter. Dank des Webportals haben Sie 24/7 einen uneingeschränkten Zugriff auf auf alle Daten und Auswertungen. 

Es gibt diverse Filter- und Sortieroptionen, um auf einen Blick die Informationen zu erhalten, die man benötigt. 

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Die wichtigsten Informationen im Überblick

  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits im Mai 2019 beschlossen, dass künftig alle Unternehmen die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter dokumentieren müssen.
  • Begründet wird diese Entscheidung damit, dass der durch die EU-Arbeitszeitrichtlinie bezweckte Gesundheitsschutz nicht ausreichend gewährleistet werden kann.
  • Die Vorgabe ist, ein verlässliches und zugängliches System zu nutzen.
  • Das Bundesarbeitsgericht beschließt am 13.09.2022 die Pflicht zur Zeiterfassung.
  • Nach dem deutschen Arbeitsgesetz mussten bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden - das soll sich ab jetzt ändern.
  • Die Dokumentation von Start, Pausen und Ende ist Pflicht. 
  • Die weitverbreitete "Vertrauensarbeitszeit" ist somit nicht mehr möglich.

 

Quellen:
Business Insider [https://www.businessinsider.de/karriere/arbeitszeit-was-das-stechuhr-ur…]
Spiegel [https://www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-arbeitszeiterfassu…]
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